Werden Sie Maßschneider*in
Berufsschule für Bekleidungsgewerbe
Änderungsschneider*innen arbeiten in Schneiderwerkstätten, Modeateliers, Schneiderwerkstätten, Bekleidungshäusern und Kostümabteilungen von Film, Fernsehen und Theater. Neben einer gehörigen Portion Kreativität erfordert dieser Beruf handwerkliches Geschick und viel räumliches Vorstellungsvermögen. Denn Sie schneidern den Menschen ja ein individuelles Kleidungsstück auf den Leib. Die Ausbildung an der Berufsschule für Änderungsschneiderei der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode ergänzt im Rahmen Ihrer 3-jährigen dualen Ausbildung die Kenntnisse, die Ihnen in Ihrem Ausbildungsbetrieb vermittelt werden.

Abschlüsse und Weiterbildungsmöglichkeiten
Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss können im Anschluss die einjährige Fachoberschule Form B besuchen, um die Fachhochschulreife zu erwerben.
Nach einem Jahr Berufserfahrung können Änderungsschneider*innen eine zweijährige Fachschule für Bekleidungstechnik mit dem Abschluss als staatlich geprüfte*r Techniker*in oder Modedesigner*in besuchen. Alternativ können sie an der Modeschule Frankfurt den Meisterkurs im Maßschneiderhandwerk absolvieren.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht | Ausführen von gestalterischen Arbeiten |
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes | Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen sowie Grundkonstruktion von Schnitten |
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit | Bügeln und Fixieren von Werk- und Hilfsstoffen |
Umweltschutz | Ausführen von Näh- und Teilarbeiten |
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kundenorientierung | Fertigstellen von Bekleidung |
Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken | Verändern und Aufarbeiten von Bekleidung |
Auswählen und Vorbereiten von Werk- und Hilfsstoffen | Verändern und Aufarbeiten von Bekleidung |
Nutzen und Warten von Werkzeugen, Arbeitsgeräten, Maschinen und Zusatzeinrichtungen |
Abschluss:
Maßschneider / Maßschneiderin
Ausbildungsdauer:
3 Jahre (Lernorte Betrieb und Berufsschule)
Ausbildungsvoraussetzung:
mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertig
Gesellenprüfung:
Die Gesellenprüfung erfolgt am Ende des
3. Ausbildungsjahres vor der Handwerkskammer Rhein-Main
Schulabschlüsse:
Bei Bestehen der Gesellenprüfung ist der Erwerb
eines dem mittleren Abschluss gleichwertigen Abschlusses
und der Erwerb eines der Fachhochschulreife
gleichwertigen Abschlusses möglich
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung
Senden Sie uns das ausgefüllte Anmeldeformular mit allen Anlagen über das Onlineformular oder an die im Formular angegebene Postadresse.