Berufsschule für das Bekleidungsgewerbe
Ausbildung
Die Berufsausbildung zur Maßschneiderin / zum Maßschneider umfasst drei Ausbildungsjahre und bereitet auf die Gesellenprüfung im Maßschneiderhandwerk vor (Verordnung zur Ausbildung Massschneider).
Aufnahme
Zugangsvoraussetzungen sind mindestens der Hauptschulabschluss oder ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss.
Abschluss und Gleichstellung
Die Gesellenprüfung erfolgt am Ende des 3. Ausbildungsjahres vor der Handwerkskammer Rhein-Main.
Bei Bestehen der Gesellenprüfung ist der Erwerb eines dem mittleren Abschluss gleichwertigen Abschlusses nach §9 und der Erwerb eines der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschlusses nach §10 der Berufsschulordnung möglich.
Berechtigungen und Weiterbildung
Nach der Ausbildung besteht die Möglichkeit bei mittlerem Bildungsabschluss die Möglichkeit, die einjährige Fachoberschule Form B zu besuchen und anschließend mit der Fachhochschulreife an einer Fachhochschule zu studieren.
Nach anschließender Berufspraxis ist eine Weiterbildung in unserer Fachschule zum Bekleidungstechniker oder Modedesigner oder auch die Meisterprüfung im Maßschneiderhandwerk möglich.