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Berufsgrundbildungsjahr

Das Berufsgrundbildungsjahr vermittelt eine berufsbezogene Grundbildung, dabei bietet sie die Möglichkeit zu einer Orientierung und Berufswahlentscheidung. Inhaltlich ist das Berufsgrundbildungsjahr dem ersten Ausbildungsjahr im Berufsfeld Textiltechnik und Bekleidung gleichzusetzen und kann als solches anerkannt werden.

Aufgenommen werden können Schülerinnen die ihre Schulpflicht erfüllt haben und den Hauptschulabschluss besitzen. Außerdem dürfen sie das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben (über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter). Die Anmeldung erfolgt über die bisher besuchten Schulen bis spätestens 30. April.

Das Berufsgrundbildungsjahr in vollschulischer Form dauert ein Schuljahr. Die wöchentliche Unterrichtszeit liegt bei ca. 30 Stunden. Hinzu kommt noch Betriebspraktikum von 160 Stunden, dass im Laufe des Schuljahres durchgeführt wird.

Pflichtbereich: Allgemein bildender Lernbereich

Deutsch
Mathematik
Politik und Wirtschaft
Religion/Ethik
Sport

Pflichtbereich: Berufsbildender Lernbereich

Lernfeld 1: Auswählen eines Werkstoffes für ein einfaches Bekleidungsstück

Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler erstellen nach Kundenauftrag ein Anforderungsprofil für ein einfaches Bekleidungsstück. Sie wählen textile Werkstoffe und Zutaten unter Berücksichtigung des Gebrauchswertes und der Gebrauchseigenschaften des Bekleidungsstückes aus. Hierbei nutzen sie Kenntnisse über technologische, pflegerische und bekleidungsphysiologische Eigenschaften von Faserstoffen. Sie vergleichen die Konstruktionsmerkmale textiler Flächengebilde und leiten daraus den Zusammenhang zwischen Konstruktion und Eigenschaften ab. Sie schätzen Verbraucherinformationen ein und beurteilen textile Flächen bezüglich ihrer Umweltverträglichkeit.
Die Schülerinnen und Schüler präsentieren und begründen ihre Werkstoffauswahl und führen Materialberechnungen durch.

Lernfeld 2: Nähen eines Kleinteils

Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler führen Näharbeiten aus.
Sie wählen geeignete flächige und linienförmige Gebilde für die Herstellungs eines Kleinteils aus. Dabei berücksichtigen sie die unterschiedlichen Eigenschaften für den Verwendungszweck und die Verarbeitung von Web-, Maschen- und Textilverbundwaren. Sie informieren sich über die Konstruktion unterschiedlichen textiler Fäden, leiten daraus Eigenschaften ab und erarbeiten Auswirkungen auf die Beschaffenheit textiler Flächen und Nähfäden. Sie planen den Fertigungsablauf und erarbeiten dabei Lösungen für den Einsatz von Geräten, Maschinen und Verfahren für Näharbeiten. Sie definieren Qualitätsmerkmale von Nähten und treffen Vorkehrungen für die Vermeidung von Nähfehlern. Von der Funktion der geplanten Nähte leiten sie notwendige Stichtypen ab und bereiten den Einsatz der Maschinen und Zusatzeinrichtungen vor. Sie erarbeiten Arbeitsschritte zur Pflege der Geräte und Maschinen und überprüfen deren Funktionstüchtigkeit. Sie erkennen und beheben Nähstörungen und entwickeln Anweisungen zu deren Vermeidung. Sie koordinieren Maßnahmen für die Arbeitssicherheit. Durch fachbezogene Berechnungen ermitteln die Schülerinnen und Schüler den Nähfadenbedarf. Dabei treffen sie Entscheidungen für Stichtypen und Fadenfeinheiten.
Die Schülerinnen und Schüler übernehmen Verantwortung für die Qualität des Produktes, legen Beurteilungskriterien fest und bewerten ihr Arbeitsergebnis.

Lernfeld 3: Bügeln eines Werkstücks

Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler führen Bügelvorgänge in Abhängigkeit von Produkt und Werkstoff aus. Aus dem Aufbau der Faserstoffe leiten sie die technologischen Eigenschaften ab. Sie wenden die Kenntnisse von Werkstoffen im Bügelprozess an. Sie nutzen für verschiedene Bügelvorgänge Bügelgeräte, Bügelmaschinen und Bügelhilfsmittel und berücksichtigen dabei den Einfluss der Bügelparameter auf den Werkstoff und das Bügelergebnis. Die Schülerinnen und Schüler prüfen das Bügelergebnis, analysieren und beheben Fehler. Sie handeln verantwortungsbewusst im Umgang mit Bügelgeräten und Maschinen und beachten ökonomische und ökölogische Aspekte. Sie berücksichtigen die Vorschriften zu Unfallverhütung.

Lernfeld 4: Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen

Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler schneiden Kleinteile aus Oberstoff und dazu abgestimmte Hilfsstoffe wie Einlagen und Futter zu. Sie beachten dabei die Besonderheiten der textilen Flächengebilde für den Zuschnitt. Sie setzen Zuschneidegeräte und -maschinen unter Beachtung der verschiedenen Legeverfahren ein. Bei der Ausführung des Zuschnitts wenden sie Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften an. Die Schülerinnen und Schüler ergänzen Schnittteile durch fertigungstechnische Angaben und entwickeln Schnittschablonen. Sie bewerten ihre Arbeit kritisch und führen im Team Fehleranalysen durch. Sie beurteilen die Auswirkungen von Fehlern auf den Fertigungsablauf und das Produkt.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln ein Bewusstsein für den ökologischen und ökonomischen Einsatz der Werkstoffe und Maschinen. Die Schülerinnen und Schüler führen Materialbedarfs- und Verbrauchsberechnungen durch.

Lernfeld 5: Konstruieren einer Bekleidungsgrundform

Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler konstruieren den Schnitt für eine Bekleidungsgrundform, indem sie ihre Kenntnisse über Proportionen des menschlichen Körpers auf die Schnittgestaltung übertragen. Sie unterscheiden verschiedenen Größensysteme und wenden sie an. Sie nutzen und bedienen Anwendersoftware unter Berücksichtigung von Datenschutz und Datensicherheit. Aus den typischen Bekleidungsgrundformen wählen sie eine adäquate Form aus, variieren diese und stellen sie als Entwurfsskizze und technische Zeichnung dar. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln Bewertungskriterien und präsentieren und beurteilen ihre Arbeitsergebnisse.

Wahlpflichtbereich
Allgemein bildender Lernbereich

Deutsch oder
Englisch oder
EDV

(Angebote sind alternativ und wechselnd)

Für den fachpraktischen Unterricht müssen sich die SchülerInnen Werkzeuge und Schneiderzubehör kaufen. Dazu kommen noch Ordner, Sichthüllen, Lineal u.a. Schreibmaterialien. Der Betrag dafür liegt bei ca. € 50.-
Für die Verbrauchsmaterialien fällt zusätzlich ein Betrag von € 40.- an, der vor Schuljahresbeginn an die Schule entrichtet werden muss. SchülerInnen die nachweislich HartzIV Empfänger sind, sind von dieser Zahlung befreit.

Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung am Ende des Ausbildungsjahres. Diese besteht aus einer schriftlichen Prüfung, einer Projektprüfung und gegebenenfalls aus einer mündlichen Prüfung. Daran kann eine Ausbildung im Schneiderhandwerk oder in der Berufsfachschule mit Berufsabschluss Maßschneider/in erfolgen. Voraussetzung dafür ist das erfolgreiche Bestehen des Berufsgrundbildungsjahres (und bei mehr als 22 BewerberInnen ein Auswahlverfahren).